Erklärung zu meinem Handwerkszeug – anlässlich der Verordnung (EU) 2024/1689

Die Verordnung (EU) 2024/1689 definiert in Artikel 3 Nummer 4 den Begriff „Betreiber“ wie folgt:

„eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet;“

Artikel 50 Absatz 4 lautet:

„Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz festgelegten Transparenzpflichten darauf, das Vorhandensein solcher erzeugten oder manipulierten Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist oder wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“

Hierzu erkläre ich vorsorglich:

Die in meinen Beiträgen vertretenen Gedanken, Überzeugungen und Bewertungen stammen aus meinem Gehirn. Dieses arbeitet unter Beteiligung von Nervenzellen, Synapsen, elektrischen Impulsen und verschiedenen Neurotransmittern. Die Energieversorgung erfolgt insbesondere mithilfe von Adenosintriphosphat, kurz ATP. Sauerstoff, Glukose, persönliche Erfahrungen und gelegentliche Verärgerung leisten weitere Beiträge. Eine vollständige Liste aller beteiligten Moleküle kann aus Platzgründen nicht veröffentlicht werden.

Bei der schriftlichen Ausarbeitung kommen außerdem Tastatur, Rechtschreibprüfung und gegebenenfalls digitale Schreibhilfen zum Einsatz. Die Texte werden mit LibreOffice bearbeitet, formatiert und im DOCX-Format gespeichert. Anschließend werden sie mithilfe von WordPress und meinen eigenen grafischen Shortcode-Plugins veröffentlicht. Auch Strom, Prozessor, Arbeitsspeicher und Internetverbindung waren beteiligt, haben bislang jedoch keine eigene Autorenzeile verlangt.

Die inhaltliche Prüfung, die Entscheidung über die Veröffentlichung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei mir. Mein Gehirn hat diese Aufgaben bisher nicht ausgelagert.

Ich veröffentliche keine KI-Deepfakes. Für meine gegebenenfalls mit KI-Unterstützung ausgearbeiteten Texte nehme ich die ausdrücklich vorgesehene Ausnahme für menschlich überprüfte und redaktionell verantwortete Inhalte in Anspruch. Eine Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4 ergibt sich selbst für diese Texte daher nicht.

Das Urheberrecht an meinen eigenen schöpferischen Beiträgen liegt bei mir persönlich. Zitate und fremde Werke behalten selbstverständlich ihre jeweiligen Rechteinhaber.

Für Inhalt und Haltung verantwortlich: Karl-Eugen Siegel.
ATP erhält keine Vergütung.

 

Kennzeichnungspflicht der Bilder

Mich stört eine Transparenz, die mein Werkzeug sichtbar macht und meine geistige Arbeit dahinter verschwinden lässt. „KI-generiert“ sagt nichts darüber aus, wer die Idee entwickelt, die Gestaltung bestimmt, Fehler korrigiert und die Verantwortung übernommen hat.

Eine Beschreibung, die meiner Arbeit gerecht wird, lautet deshalb:

Bildkonzept und Gestaltung: Karl-Eugen Siegel; mit KI umgesetzt.

Das benennt sowohl meinen schöpferischen Beitrag als auch das verwendete Werkzeug. Denn die KI hat weder mein Anliegen noch meine Haltung erfunden.

Noch weniger überzeugt mich eine EU-Regelung, deren Einhaltung vor allem die gewissenhaften Anwender beschäftigt. Wer einen betrügerischen Shop betreibt, wird wohl kaum ausgerechnet bei der Kennzeichnung seiner erfundenen Bilder vorbildlich gesetzestreu werden.

Warum steht die Herkunft eines Bildes so im Mittelpunkt, während die Echtheit des Angebots und die Verlässlichkeit des Verkäufers für Käufer viel entscheidender sind? Ein gekennzeichnetes KI-Bild macht einen betrügerischen Shop schließlich nicht seriös.

Solange ehrliche Anwender ihre Werkzeuge deklarieren sollen, während betrügerische Angebote weiter erreichbar bleiben, entsteht bei mir der Eindruck politischer Scheinaktivität: Transparenz wird dort eingefordert, wo sie leicht kontrollierbar ist – und Täuschung bleibt dort bestehen, wo ihre Bekämpfung wirklich Arbeit macht.